BAFA-Förderung für SolarEis-System und Wärmepumpe in Bestandsgebäuden
In den kommenden Jahren müssen in Deutschland über 17.000.000 Gebäude saniert und modernisiert werden. SolarEis-Kunden können dabei ab sofort eine bundesweite Förderung in Höhe von mindestens 2.400 Euro erhalten und somit bares Geld sparen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA) fördert bei der Modernisierung von Bestandsbauten ab sofort den Einbau von SolarEis-Systemen in Verbindung mit einer effizienter Wärmepumpen. Dies gilt für Wohngebäude und auch für gewerbliche genutzte Gebäude. Mit dieser Maßnahme soll die Nutzung regenerativer Energie im Heizbetrieb vorangetrieben werden um den CO2-Ausstoß deutschlandweit langfristig zu reduzieren und einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Das SolarEis-System wird von der BAFA gefördert, da es alle Voraussetzungen erfüllt. Das von isocal entwickelte System ist eine innovative Alternative zu Erdwärmesonden und Erdkollektorfeldern. Mit SolarEis werden hohe Jahresarbeitszahlen erreicht, für den nur wenige Meter tief in den Erdboden eingelassenen, mit normalem Leitungswasser gefüllten Speicherbehälter bedarf es keiner behördlichen Genehmigung und aufwändige Erdarbeiten sind nicht erforderlich.
SolarEis kombiniert Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit auf höchstem Niveau. Durch den Einsatz von speziell entwickelten SolarLuft-Kollektoren wird bei beinahe jedem Wetter Energie erzeugt und im SolarEis-Speicher gespeichert. Bei Bedarf wird diese Energie dann zur Warmwasserbereitung und Raumbeheizung gleichmäßig freigesetzt. So ermöglicht SolarEis im Heizbetrieb Einsparungen bis zu 50% und Unabhängigkeit von Öl und Gas. Die steigenden Energiepreise lassen SolarEis-Kunden deshalb kalt. Apropos kalt – mit SolarEis können Wohnhäuser oder gewerblich genutzte Gebäude im Sommer fast zum Nulltarif klimatisiert werden.
Was ist zu beachten?
- Als Primärtemperatur wird bei der Berechnung nach VDI 4650 0°C eingegeben (Primärtemperatur im Auslegungspunkt)
- Bei Flächenheizungen mit 35/28°C (Fußbodenheizungen) können somit Jahresarbeitszahlen von 4,85 erreicht
- Selbst beim Ansatz der Primärtemperaturen von - 5°C können noch Jahresarbeitszahlen von 4,57 erreicht werden - also förderfähig
- Nur bei Wärmepumpeneinsatz in der Modernisierung
- Wärmepumpenanlage muss bei Wohngebäuden Heizung und Warmwasserbereitung bereitstellen
- Wärmepumpe muss in der Liste der BAFA geführt werden
- Weitere Informationen gibt es hier BAFA
Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen, werden nicht mehr gefördert. Ausnahme: Große Solarkollektoranlagen, die im Rahmen der Innovationsförderung förderfähig sind.
Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 m² beträgt die Förderung 90 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche. Folgende Mindestbruttokollektorflächen und Wärmespeichervolumina pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche (bezogen auf Wasser als Wärmespeichermedium) sind erforderlich:
- Bei Vakuumröhrenkollektoren: mind. 7,0 m² und mind. 50 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
- Bei Flachkollektoren: mind. 9,0 m² und mind. 40 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m² Bruttokollektorfläche wird für die ersten 40 m² 90 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche und für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche gewährt.
Für die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen um bis zu 40 m² Solarkollektorfläche beträgt die Förderung 45 Euro je zusätzlich installiertem, angefangenem m² Bruttokollektorfläche.
Bonusförderungen
Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Solarkollektoranlagen können zusätzlich zur oben genannten Basisförderung mit den folgenden Bonus-Förderungen bezuschusst werden:
Die Errichtung von Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung wird zusätzlich mit einem Bonus in Höhe von 400 Euro gefördert, sofern gleichzeitig der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird.
Für diese Bonusförderung ist zusätzlich Voraussetzung, dass ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage durchgeführt wurde.
Diese Förderung ist bis zum 30. Dezember 2010 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) befristet.
Die Kombination von Kesseltausch mit Solarkollektoren zur alleinigen Warmwasserbereitung ist nicht förderfähig.
Der Bonus kann nur gewährt werden, wenn der Kesseltausch in Verbindung mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage vorgenommen wird. Ein bloßer Kesseltausch ohne Errichtung einer Solarkollektoranlage ist nicht förderfähig.
Gleichzeitigkeit von Kesseltausch und Installation der Solarkollektoranlage: Hierbei ist ein maximaler Zeitrahmen von sechs Monaten zwischen den Inbetriebnahmedaten der Solarkollektoranlage und des Kesseltausches zu beachten. Innerhalb dieser sechsmonatigen Frist muss der Antrag beim BAFA gestellt werden.
Der Bonus für den Kesseltausch muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Die Installation des Brennwertkessels ist durch Rechung der Fachfirma nachzuweisen.
Der Kesseltauschbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus (siehe unten) kumulierbar.
Zusätzlich zu der Basisförderung für eine Solaranlage (siehe oben) kann ein Bonus von 500 Euro gewährt werden, sofern gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage (gemäß Nr. 12.2 der Förderrichtlinie) oder eine förderfähige Wärmepumpenanlage (gemäß 12.3 der Förderrichtlinie) errichtet wird.
Voraussetzung für diese Bonusförderung ist, dass ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage durchgeführt wurde.
Ab dem 1. Januar 2011 kommt der Kombinationsbonus nur noch für Anlagen in Betracht, die hydraulisch abgeglichen sind und deren Umwälzpumpen die hohen Effizienz-Anforderungen entsprechend der Effizienzklasse A erfüllen.
Gleichzeitigkeit der Maßnahmen: Hierbei ist ein maximaler Zeitraum von sechs Monaten zwischen den Inbetriebnahmedaten der beiden Maßnahmen zu beachten. Innerhalb dieser sechsmonatigen Frist muss der Antrag gestellt werden. Für beide Maßnahmen ist ein separater Antrag zu stellen.
Der Kombinationsbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus (siehe unten) kumulierbar.
Die Errichtung einer Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung kann mit einem Effizienzbonus gefördert werden.
Dies gilt auch bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m².
Voraussetzung für die Gewährung des Effizienzbonus ist, dass die Solaranlage auf einem effizient gedämmten Wohngebäude errichtet wird, das einen besonders geringen Primärenergiebedarf hat und dies durch einen Energieausweis nachgewiesen wird (siehe unten).
Für Nichtwohngebäude wird kein Effizienzbonus gewährt.
Die Effizienz des Wohngebäudes wird nach dem zulässigen Transmissionswärmeverlust oder -transferkoeffizienten (HT´) gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 bewertet.
Die Höhe der Gesamtförderung (Basis- und Effizienzbonus) beträgt das 1,5-fache der jeweiligen Basisförderung.
Die Systemeinbindung soll nach Maßgabe des Energieausweises auf der Grundlage des Energiebedarfs erfolgen. Außerdem wird der Effizienzbonus nur dann gewährt, wenn der hydraulische Abgleich sowie die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage vorgenommen wurde.
Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:
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Energieausweis auf der Basis des Energiebedarfs nach EnEV 2009 oder EnEV 2007 oder Energiebedarfsausweis nach § 13 der EnEV2002 oder EnEV 2004
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Nachweis über den hydraulischen Abgleich und die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage. Dieser Nachweis ist in dem Formular der Fachunternehmererklärung zu erbringen.
Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut, so kann pro Pumpe ein Bonus von 50 Euro gewährt werden.
Als besonders effiziente Solarkollektorpumpen gelten Pumpen in permanent erregter EC-Motor Bauweise oder Pumpen, die ausschließlich aus Strom aus einem fotovoltaischen Modul versorgt werden, das über keinen Netzanschluss verfügt.
Der Bonus für die Solarkollektorpumpe muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Die Installation der Solarkollektorpumpe ist durch Rechung der Fachfirma nachzuweisen und ist in der Fachunternehmererklärung aufzuführen.
